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Hygienekonzept

 

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Grundsatz:

 

Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur unter Beachtung der 3G-Regel durchgeführt werden (geimpft, genesen, getestet). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises, keine Behandlung durchführen werde. Ich halte mich an die jeweils gültige, aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg, nachzulesen unter www.baden-wuerttemberg.de . Entsprechende Corona-Warnstufen sind zu beachten.

 

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1. Terminvereinbarung
 

Bei der Terminvereinbarung wird der Kunde nach seinem aktuellen Wohlbefinden gefragt.

Sollte der Kunde Symptome nennen, die den Verdacht einer Infektion begründen, ist von einer Terminvereinbarung abzusehen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde bereits in Quarantäne befindet.

 

Der Kunde/die Kundin wird aufgefordert, sich mit mir in Verbindung zu setzen, sollte sich zwischen Terminvereinbarung und Termin der Verdacht einer Infektion erhärten, um den Termin zu verschieben, bzw. abzusagen.

 

Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens sind zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

 

Ferner wird der Kunde gebeten, mir nach der Behandlung bekannt zu geben, wenn bei ihm Symptome auftreten, die auf COVID-19 hinweisen.

 

Diese Abfrage beinhaltet auch den Gesundheitsstatus aller Personen aus dem Umfeld des Kunden.

 

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Ich bitte im Vorfeld darum, dass meine Kunden ihre Räumlichkeiten vor einer Behandlung lüften.

 

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2. Beim Termin

 

Bei Ankunft beim Kunden trage ich eine medizinische Maske, auch der Kunde/die Kundin wird gebeten, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

 

Auf Höflichkeitsgesten (Händeschütteln, Umarmungen etc.) wird bei der Begrüßung verzichtet.

 

Die Einhaltung der allgemein bekannten Hygieneregeln ist Grundvoraussetzung für eine Behandlung meiner Kunden. Ich erwarte angemessene Körperhygiene. Sämtliche Arbeitsutensilien werden von mir vor und nach jeder Anwendung gereinigt und desinfiziert.

 

Bei jedem Kunden werden frische/frischgewaschene Auflagen und Handtücher, sowie Decken verwendet.

Flaschen von Lotionen und Ölen, welche ich für meine Tätigkeit verwende, werden nur von mir angefasst. 

 

Meine Hände wasche und desinfiziere ich grundsätzlich, bevor ich mit dem Aufbau der Massageliege beginne, bzw. vor und nach jeder Anwendung.

Auch meine Kunden bitte ich, sich noch einmal gründlich die Hände zu waschen, entsprechendes Desinfektionsmittel stelle ich zur Verfügung.

 

Gemäß der aktuellen Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab 28.10.2021, weise ich darauf hin, daß die Kunden während der ganzen Behandlungszeit einen Mund - Nasen - Schutz tragen müssen. 

 

Ich behalte mir vor, Termine abzulehnen, bzw. deren Durchführung zu verweigern, sollte sich herausstellen, dass die oben genannten Punkte seitens meiner Kunden nicht eingehalten werden. 

 

Während der Massage sollte die Unterhaltung auf ein Minimum reduziert werden. Beim Vor-/Nachgespräch wird ein Abstand von mind. 1,5 m zueinander eingehalten. 

 

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3. Nach der Anwendung

 

Die Bezahlung meiner Dienstleistungen wird bevorzugt kontaktlos abgewickelt. Sämtliche Arbeitsutensilien werden gereinigt und desinfiziert. Textilien werden bei mind. 60 Grad gewaschen. 

 

Dieses Hygienekonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Änderungen unter Vorbehalt.

 

Ottersweier, den 12.11.2021

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